Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz SiGeKo) übernimmt nach §3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben.
SiGeKo bei der GTU Unternehmensgruppe
Wir unterscheiden zwischen Planungs- und Ausführungsphase und stellen Ihnen nachfolgend unsere Leistung vor.
Planungsphase:
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG
- Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen
- Analyse der Ausschreibungen, ZTV und Bauverträge
- Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Erstellen einer Baustellenordnung
- Dokumenterstellung für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
Ausführungsphase:
- Einweisung aller Beteiligten in den SiGe-Plan
- Darstellung der Sicherheitsverantwortung und -koordination
- Durchsetzung zur rechtssicheren Baustelle für den AG hinsichtlich der sekundären Verkehrssicherungspflicht
- Laufende Kontrolle der Einhaltung bzw. Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Klären sicherheitsrelevanter Belange zwischen allen am Bau Beteiligten
- Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen
- Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf Beseitigung der Mängel