Die Bauüberwachung nach VV BAU (bzw. VV BAU-STE) ist die Überwachung der Erstellung von Eisenbahnanlagen (Ingenieur-, Oberbau, Hochbau, Leit- und Sicherungstechnik etc.), mit dem Ziel, die technische Sicherheit des Eisenbahnverkehrs sicherzustellen. Sie umfasst sowohl die Kontrolle der Ausführung gemäß gültiger Planung, Vorschriften und Richtlinien, als auch die Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Abnahmen und ggf. Inbetriebnahmen.
- Der Bauüberwacher Bahn (BÜB), zuständig für komplexere oder genehmigungspflichtige Maßnahmen.
- Der Fachbauüberwacher (FBÜ), zuständig für nichtanzeigepflichtige Maßnahmen oder einfachere Fachbereiche.
- Der technisch Berechtigte, insbesondere bei Bauarbeiten unter Erhalt des Bahnbetriebs (z. B. nach der Betra 4.2).
Vorbereitung / Genehmigung
- Prüfung der Planunterlagen auf Übereinstimmung mit EBA-Richtlinien, technischen Vorschriften und Vorschriften des Eisenbahnbetriebs.
- Erstellen / Einreichung einer Bauanzeige beim EBA gem. VV BAU, Anhang 5, wenn erforderlich.
- Abstimmung mit Behörden (insb. dem EBA).
Bauvorbereitung
- Erstellung von Prüf- und Kontrollplänen.
- Bauanlaufbesprechungen.
- Einweisung hinsichtlich sicherheitsrelevanter Bauverfahren.
- Sicherstellen, dass alle freigegebenen Ausführungsunterlagen vorliegen.
Bauausführung
- Laufende Überwachung auf Einhaltung des genehmigten Plans, technischer Vorschriften, Qualität und Normen.
- Kontrolle und Dokumentation von Abweichungen.
- Qualitätssicherung: Prüfzeugnisse, Nachweise, Dokumentation der Bauleistung.
- Überwachung gesetzlicher Auflagen, z. B. Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Brandschutz.
- Koordination der beteiligten Gewerke.
- Termin- und Kostenverfolgung.
Abnahme/Inbetriebnahme
- Durchführung von Zwischen- und Schlussabnahmen.
- Mitwirkung bei Inbetriebnahmeprüfungen.
- Erstellen von Freigabebescheinigungen oder Freigabeempfehlungen zur Inbetriebnahme.
- Mängelfeststellung und Überwachung der Mängelbeseitigung.
- Dokumentation und Sicherstellung von Nachweisen, Prüfprotokollen etc.