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Gründungsgutachten

Gründungsgutachten

Grundlagen des Gründungsgutachtens

Der geotechnische Bericht, das Gründungsgutachten, baut auf den im Bodengutachten getätigten Aussagen auf. Die Daten des Bodengutachtens werden bewertet und Gründungsempfehlungen ausgesprochen.
Die Folgerungen für das Bauwerk und die Bauausführung werden ebenfalls aufgeführt.

‍Gründungsempfehlung für Ingenieur- und Erdbauwerke

Anhand der Baugrundbeurteilung des Bodengutachtens sowie der zu erwartenden Einwirkungen des geplanten Bauvorhabens erfolgt die Festlegung der technischen und wirtschaftlich sinnvollen Gründungsart.

Im Falle einer möglichen Flachgründung werden Angaben zu gegebenenfalls erforderlichen Baugrundverbesserungsmaßnahmen wie z. B. Bodenaustausch, Rüttelstopfverdichtung, Tiefenverdichtung oder Rüttelstopfsäulen empfohlen.
Sofern eine Tiefgründung erforderlich ist, wird ein Pfahlsystem empfohlen und für dieses Pfahlsystem werden die erforderlichen Bemessungswerte angegeben. Es erfolgt ebenfalls eine beispielhafte Pfahlbemessung.

Für zu errichtende Erdbauwerke in Form von Dämmen und Einschnitten erfolgen Böschungsbruchberechnungen zur Sicherstellung der Standsicherheit. Sofern die Standsicherheit nicht nachgewiesen werden kann, werden zusätzliche Empfehlungen abgegeben.

Generell werden die rechnerisch zu erwartenden Setzungen des Bauwerks angegeben.

Ausbauempfehlung für Verkehrswege / Ingenieurgeologisches Streckengutachten

Beim Neu- oder Ausbau von Verkehrswegen in Form von Straßen oder Bahnstrecken werden die erforderlichen Baumaßnahmen auf der Grundlage der Tragfähigkeit des Baugrundes festgelegt und Ausbauempfehlungen ausgesprochen. Hierbei werden, neben der Tragfähigkeit, ebenfalls die Frostempfindlichkeit, die Versickerungsfähigkeit und die Verformbarkeit des Untergrundes berücksichtigt. Für die erforderlichen Erdbauarbeiten werden geologische Schnitte erstellt und der Baugrund wird in Homogenbereiche eingeteilt.

Empfehlung für die Bauausführung‍

Im Gründungsgutachten werden Empfehlungen zur Herstellung und Trockenhaltung der Baugrube und im Bedarfsverfall zur Abdichtung des Bauwerkes abgegeben. Weiterhin werden Angaben zur Ausführung der Erdarbeiten getätigt.
 

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