Bahnübergänge sind ein sensibler Konfliktpunkt zwischen Schiene und Straße. Wir betrachten den Bahnübergang daher mit besonderer Sorgfalt. Der Bahnübergang wird von unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmern genutzt und muss dementsprechend verschiedensten Ansprüchen gerecht werden. Hier steht die Sicherheit an erster Stelle. Die Kreuzungsanlage muss so geplant sein, dass Kollisionen zwischen Schienenfahrzeugen, Straßenfahrzeugen und Fußgängern ausgeschlossen sind. Also gilt es, veraltete oder störfällige Anlagen, die den aktuell geltenden Vorschriften nicht mehr entsprechen, bau- und sicherungstechnisch anzupassen und nach den anerkannten Regeln der Technik in das signaltechnische Konzept der Strecke bzw. des Bahnhofs einzupassen.
Leistungen der GTU Unternehmensgruppe im Bereich Planung von Bahnübergängen
Unsere engagierten und professionell arbeitenden Mitarbeiter der GTU Unternehmensgruppe haben innerhalb der letzten Jahrzehnte sehr viele Bahnübergangsmaßnahmen erfolgreich geplant. Unsere Motivation ist es, die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten herauszuarbeiten und umzusetzen.
Damit wir Ihnen eine vollumfängliche und zuverlässige Planung bieten können, erstreckt sich unser Leistungsbild über alle Leitungsphasen der HOAI. Wir bieten auch zusätzliche Leitungen an, die grundsätzlich nicht Bestandteil der Verkehrsanlagenplanung sind, ohne die eine abgeschlossene Leistung aber nicht herstellbar wäre. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Geotechnik, Umwelt, Abfall und Entsorgung, Kampfmittelerkundung oder konstruktive Fragestellungen.
Hier finden Sie unsere Leistungen im Überblick:
- Ermittlung der Grundlagen
- Ortsbesichtigung und Vermessung
- Erfassung des Verkehrsaufkommens am Bahnübergang (mittels Verkehrszählung)
- Erarbeiten verschiedener Varianten für größtmögliche Sicherheit am Bahnübergang, evtl. Planung notwendiger Gefahrraumfreimeldeanlagen (GFR)
- Erstellen der Planunterlagen (Kreuzungsplan, Markierungs- und Beschilderungsplan, Schleppkurvenplan, Höhenplan, etc.)
- Erstellen schriftlicher Erläuterungen zur geplanten Baumaßnahme
- Abstimmung der Ergebnisse und mitwirken bei Abstimmungen mit den Kreuzungspartnern
- Kostenermittlung und Kostenteilung gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetzt (EKrG)
- Erarbeitung der Ausführungsplanung mit Detailplänen wie Gleis- und Straßenquerungen, Ausbauquerschnitte, Absteckpläne
- Abstimmung öffentlicher Belange mit den Trägern und Einholen von Zustimmungen, Genehmigungen und Anordnungen (Naturschutzbehörden, Leitungsträgern, Wasserschutzbehörde, Forstwirtschaft, Verkehrsbehörde, etc.)
- Fachtechnische Prüfung und Beurteilung von Angeboten, Unterstützung bei Bieterfragen
- Erstellung der Unterlagen zur Genehmigungsplanung nach EBA-Leitfaden und Verfassung von Stellungnahmen und Erläuterungen für das öffentlich-rechtliche Verfahren
- Fachtechnische Prüfung und Freigabe von Ausführungsunterlagen nach EIGV durch anerkannte Bauvorlageberechtigte
- Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
- Erstellung der Bestandsunterlagen auch im Zusammenhang mit der Erstellung von BÜ-Pässen
- Kontinuierliche fachliche Begleitung während des Bauablaufs
Wie helfen gerne.